Laut der Richterin hätte der Lehrer seine Bestrafung vermeiden können, wenn er die rassistischen und nationalistischen Parolen und Symbole nicht mit einer schwarzen Graffitifarbe übersprüht, sondern mit Aufklebern abgedeckt hätte.
„Das hätte der Beklagte vermeiden können, wenn er die Aufkleber abgekratzt oder durch andere, gleich große Schildchen abgedeckt hätte; denn was beschädigt wurde, kann man nicht mehr beschädigen“, so die Richterin.
Ralf Bender hat diese Gerichtsentscheidung als misslungenen Scherz empfunden. "Das ist doch ein Witz", so der Lehrer. Er hat die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufgabe nicht erfüllt habe, die Nazi-Parolen zu entfernen. Der Lehrer hat nun seine Bereitschaft geäußert, sich an das höchste Gericht mit dem Hinweis auf den 1. Artikel des deutschen Grundgesetzes über die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu wenden.
„Ich stehe als Lehrer jeden Tag vor Schülern. Die erwarten eine Vorbildfunktion von mir“, sagte der Lehrer.
Er habe zur Sprühdose gegriffen, damit die Kinder nach den Osterferien auf ihrem Weg zur Schule nicht mit den Inhalten konfrontiert würden.
Laut dem deutschen Strafgesetzbuch sind auf dem Gebiet des Landes die Verwendung von Nazi-Symbolen, sowie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücken, Parolen und Grußformen verboten.
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