Der Fall sei sehr ungewöhnlich, sagte der Sprecher der Bundespolizei, Guy Theyskens, der Deutschen Presse-Agentur. Denn Verschleierte Frauen könnten bei Bedarf in abgetrennten Räumen von Polizistinnen kontrolliert werden. In diesem Fall habe sich die Reisende aber nicht überzeugen lassen. Die Entscheidung zur Rückreise nach Tunis habe die belgische Einwanderungsbehörde getroffen.
In Belgien gilt seit 2011 ein Verbot der Vollverschleierung mit Burka oder Nikab, der der nur einen Sehschlitz freilässt.
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