Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Petry

  04 Oktober 2017    Gelesen: 393
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Petry
Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Frauke Petry. Nun kommt es zu einer Anklage gegen die frühere AfD-Politikerin. Der Vorwurf: Eine falsche Aussage im sächsischen Landtag unter Eid.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry Anklage wegen des Verdachts auf Meineid erhoben. Ihr wird vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben, teilte die Justizbehörde in Dresden mit. Der Landtag hatte unlängst die Immunität von Petry aufgehoben. Sie war in der vergangenen Woche aus der Fraktion und der AfD ausgetreten.

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt.

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit.

Kommt es zum Verfahren, droht Petry zumindest theoretisch eine Haftstrafe. Auf Meineid, also der Falschaussage "vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle", steht nach Paragraf 154 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in minder schweren Fällen von mindestens sechs Monaten. Wie bei allen Freiheitsstrafen, die zwei Jahre nicht überschreiten, ist aber eine Strafe auf Bewährung möglich. Petry müsste in diesem Fall zumindest nicht ins Gefängnis.

Quelle: n-tv.de

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