Ermittler beschreibt Spuren der Gewalt am Tatort

  13 Oktober 2017    Gelesen: 463
Ermittler beschreibt Spuren der Gewalt am Tatort
Es bot sich ein Bild des Grauens: Im Prozess um den Mord an einer Studentin in Freiburg hat ein Ermittler beschrieben, was Polizisten am Tatort sahen - und fanden.
Die Leiche lag nahezu unbekleidet im Wasser der Dreisam, Slip und Jeans waren am Ufer: So hat ein Kriminaltechniker als Zeuge vor dem Landgericht Freiburg den Ort beschrieben, an dem eine Studentin vergewaltigt und umgebracht wurde. Es habe sichtbare Spuren der Gewalt gegeben, sagte der Zeuge.

Angeklagt in dem Prozess ist ein junger Flüchtling. Hussein K. hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg die Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. K. werden Mord und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Körperspuren von ihm fand die Polizei am Tatort. Ein Urteil soll im Dezember gesprochen werden.

Nahe dem Tatort sei eine steile Böschung mit Gewalt heruntergetrampelt gewesen, sagte der Kriminaltechniker, der als einer der ersten Beamten vor Ort war. Ein Dornbusch sei stark niedergedrückt gewesen. "Da musste jemand mit Gewalt durchgegangen sein", sagte der Kriminaltechniker laut der "Badischen Zeitung". Demnach habe man am Leichnam des Opfers starke Kratzspuren festgestellt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Hussein K. seinem Opfer auflauerte und es dann die Böschung hinunter zum Fluss zerrte. Dieser Bereich sei vom Radweg nicht einsehbar gewesen, sagte der Beamte. Die Studentin war nachts mit dem Fahrrad alleine unterwegs von einer Studenten-Party nach Hause gewesen, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Rätselraten über das Alter des Angeklagten

Die junge Frau ertrank im niedrigen Wasser der Dreisam. Hussein K. wurde sieben Wochen nach der Tat festgenommen. In dem Gebüsch fanden Kriminaltechniker ein Haar von ihm, zudem zeigten ihn Aufnahmen einer Überwachungskamera in einer Straßenbahn.

Der Fall wird vor einer Jugendkammer verhandelt. Im Prozess geht es unter anderem um die Frage, wie alt der Angeklagte tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen auf die Höhe der Strafe haben. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Wie alt, sagte er nicht. Amtliche Dokumente hatte er bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 nicht dabei.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen das belegen. Sie sollen im November erörtert werden, sagte ein Gerichtssprecher. Ein früherer Freund des Angeklagten sagte als Zeuge vor Gericht, Hussein K. habe sein Alter ihm gegenüber mit 24 angegeben.

K. lebte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bis zu seiner Festnahme im Dezember vergangenen Jahres in Freiburg bei einer Pflegefamilie. An einem vergangenen Prozesstag hatte die Pflegemutter gesagt, ihr Schützling habe sich nach dem Mord nichts anmerken lassen.

Quelle : spiegel.de

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