EU-Parlament stärkt Online-Käufer

  15 November 2017    Gelesen: 830
EU-Parlament stärkt Online-Käufer
Nationale Behörden bekommen in Zukunft mehr Befugnisse, um Verbraucher in Europa beim Online-Shopping besser zu schützen. Ein entsprechendes Gesetz des EU-Parlaments macht unter anderem anonyme Testkäufe möglich.
In der EU soll unseriösen Geschäftspraktiken bei Online-Käufen künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament abschließend verabschiedet hat. Damit sollen Verbraucher etwa vor rechtswidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fehlenden Belehrungen zu ihren Widerrufsrechten geschützt werden.

Die Neuregelung sieht eine engere Zusammenarbeit durch die zuständigen nationalen Behörden der EU-Staaten vor - etwa durch eine gemeinsame Marktüberwachung sowie dank eines gemeinsamen Warnsystems. Außerdem erhalten die Behörden mehr Befugnisse, um gegen rechtswidrig handelnde Händler vorzugehen. So können sie künftig bei Online-Anbietern und Banken Auskunft über schwarze Schafe einholen.

Zudem sollen sie auch das Recht erhalten, Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen - auch anonym - vorzunehmen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen. Die Aufsichtsbehörden sollen auch befugt werden, gegen rechtswidrige digitale Inhalte Anzeige zu erstatten und - als letztes Mittel - die Entfernung dieser Inhalte anzuordnen.

Durch den stetig wachsenden Online-Handel böten Händler Waren und Dienstleistungen immer öfter grenzüberschreitend an, erläuterte die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Daher seien wirksame Instrumente gegen Anbieter notwendig, die sich nicht an die Verbraucherschutzregeln der EU halten.

Digitaler Binnenmarkt soll vorangebracht werden

Nach Angaben des Europaparlaments wurde bei einer Überprüfung 2014 festgestellt, dass mehr als ein Drittel der E-Commerce- und Buchungs-Webseiten für Reise-, Unterhaltungs-, Bekleidungs-, Elektronik- und Verbraucherkreditdienste gegen das EU-Verbraucherrecht verstieß.

Die nun verabschiedete Neuregelung ist Teil des von der EU-Kommission im Mai 2016 vorgelegten Pakets zum E-Commerce, das den digitalen Binnenmarkt voranbringen soll. Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits im Juni auf die neue Verordnung geeinigt. Mit dem Votum des Plenums kann die Neuregelung nun im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Greifen soll sie dann zwei Jahre später - vermutlich ab dem Jahr 2020.

Quelle: n-tv.de

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