Weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Armenien

  17 November 2017    Gelesen: 850
Weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Armenien
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verkündet endgültige Entscheidung über "Movsisyan gegen Armenien".
Wie AzVision unter Berufung auf armenische Massenmedien berichtet, hat das Gericht entschieden, dass die armenische Regierung dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 12.000 Euro zahlen soll.

Es sei darauf hingewiesen, dass Albert Movsisyan, ein 1948 geborener Einwohner von Eriwan, am 22. April 2009 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Armenien erhoben hatte, weil der Tod seiner Tochter nicht ordentlich untersucht wurde.

Am 7. September 2007 verlor die schwangere Tochter von Movsisyan das Bewusstsein zuhause, der Krankenwagen kam 40-45 Minuten später an, die Patientin starb am 14. September wegen mangelnder medizinischer Versorgung.

Zaur Bandaliyev

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