Neonazi-Polizist wird aus Beamtenverhältnis entlassen

  17 November 2017    Gelesen: 612
Neonazi-Polizist wird aus Beamtenverhältnis entlassen
Er trägt das Horst-Wessel-Lied als Tattoo und zeigte den Hitlergruß: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rauswurf eines Berliner Polizeikommissars gebilligt - obwohl er in einem Strafprozess freigesprochen worden war.
Ein rechtsextremer Berliner Polizist darf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann trägt Runen und die Noten des verbotenen Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf.

Strafrechtliche Verfahren gegen den Polizeikommissar waren allerdings eingestellt worden. Ermittlungen wegen der Tätowierungen, volksverhetzender Liedtexte sowie wegen eines Hitlergrußes liefen ins Leere. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er den Hitlergruß im Inland und seine Tätowierungen öffentlich gezeigt habe. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er in einem Strafprozess freigesprochen, weil nicht feststand, dass das der Anklage zugrunde liegende Lied sich auf das Tagebuch der Anne Frank bezog.

Körper als Kommunikationsmedium

Das Land Berlin wertete das Verhalten des Beamten dennoch als Verstoß gegen das Beamtenrecht - und ging disziplinarrechtlich gegen den Mann vor. Nachdem der 1974 geborene Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. "Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden", teilte das Gericht mit. In den beiden Vorinstanzen hatte noch der Beamte gewonnen, der bislang auch noch seine Dienstbezüge erhielt.

Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen, entschieden die Richter des zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichts nun. "Auf die Strafbarkeit treuepflichtwidriger Verhaltensweisen kommt es dabei nicht an", hieß es. Beamte stünden in einem "besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis". Das Gericht teilte zu den Beamten mit: "Sie müssen sich daher zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, bekennen und für sie eintreten."

Gewerkschaft: Nach gleichgesinnten Polizisten suchen

Zwar komme es immer noch auf die Gesamtwürdigung an. In diesem Fall sei das Verhalten des Polizisten aber als "grundsätzliche und dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassungsordnung zu werten". Er habe wiederholt den Hitlergruß gezeigt, mit einer Hakenkreuzflagge posiert - und nationalsozialistische Devotionalien in seiner Wohnung verwahrt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin äußerte sich erleichtert über die Entscheidung: Der Neonazi habe jahrelang von einem lahmenden System profitiert. "Wir sind froh, dass das Bundesverwaltungsgericht heute endlich einen Riegel vorgeschoben hat", teilte Sprecher Benjamin Jendro mit. "Es sollte jetzt schnellstmöglich geklärt werden, ob diese Person noch Verbindungen zu gleichgesinnten Sympathisanten im aktiven Dienst hat."

Quelle : spiegel.de

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