Kılıçdaroğlu verliert gegen Erdoğan

  05 Dezember 2017    Gelesen: 1036
Kılıçdaroğlu verliert gegen Erdoğan
Das türkische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde des türkischen Oppositionsvorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu abgewiesen. Dabei berief sich der Oppositionschef der Republikanischen Volkspartei (CHP) auf die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 26 der türkischen Verfassung.
Ankara / TP - Die Individualbeschwerde des türkischen Oppositionsführers der Republikanischen Volkspartei, Kemal Kılıçdaroğlu (CHP), wurde vom Verfassungsgericht abgewiesen (Fall 2014/1577). Kılıçdaroğlu hatte 2012 in einer Rede vor der Fraktion dem türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan u.a. unterstellt, er schütze die Korrupten, beuge das Recht in dem er Gerichte beeinflusse, missbrauche die Religion sowie politische Ideologie der Opposition, um sie zu diskreditieren. Dabei berief sich Kılıçdaroğlu auf die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 26 der türkischen Verfassung.
Erdoğan erklärte am 7. Februar 2012 in einer Fraktionssitzung der amtierenden Regierungspartei AKP, dass er sich gegen die Verleumdungen des Oppositionschefs zur Wehr setzen und ihn zu einem Obulus verklagen werde.

Das türkische Verfassungsgericht hatte den Beschwerdeantrag bereits am 25. Oktober behandelt, worin Kılıçdaroğlu sich gegen die Verurteilung in erster Instanz Anfang 2012 und in der Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz Ende 2012 und letzter Instanz vom Kassasionshof zu 5.000 TL. verurteilt wurde. Zuletzt bestätigte das Kassasionshof am 11. Dezember 2013 das Urteil der Vorinstanzen.

Die Richter des Verfassungsgerichts sahen es als erwiesen an, dass der Oppositionschef Kılıçdaroğlu am 31. Januar 2012 während einer Fraktionssitzung in Ankara, den türkischen Ministerpräsident beleidigt, unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder Rechtsbeugung unterstellt zu haben. Dabei ging Kılıçdaroğlu unter anderem auf die "Deniz Feneri" - eine türkischsprachige nichtstaatliche Hilfsorganisation in Deutschland, die mit Spendenbetrug in Zusammenhang steht - oder auf den Uludere-Vorfall ein und erklärte, Erdoğan habe dabei moralisch wie politisch versagt, lenke die Justiz, missbrauche dabei die religiösen Werte oder lüge. Zwar habe die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 26 insbesondere in einer politischen Debatte einen hohen Stellenwert, doch auch hier gebe es Grenzen, die zu beachten seien. Diese seien vom Oppositionschef teilweise überschritten worden, so das Richtergremium in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist seit Veröffentlichung im staatlichen Tagesanzeiger vom 29. November rechtskräftig.


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