Er wurde gemäß Artikel 245 Teil 4 (illegales Tragen von Gas, Kälte oder Wurfwaffen) und Artikel 13, Absatz 2, Artikel 104 (motiviert durch nationalen, rassischen oder religiösen Hass oder religiösen Fanatismus) des Strafgesetzbuches von Armenien angeklagt.
Es wird daran erinnert, dass der Untersuchungsausschuss nach der Festnahme von Janjughazyan bekannt gab, dass er ein psychisches Problem habe und dass er aus der Armee entlassen wurde. Mehrere Male wurde er während des Militärdienstes im Jahr 2016 verletzt. Danach wurde er in die psychiatrische Abteilung des Militärkrankenhauses Eriwans gebracht und im März dieses Jahres aus der Armee entlassen.
Der Untersuchungsausschuss kam jedoch zu dem Schluss, dass der Mord an Janjughazyan eindeutig vom IS verübt wurde.
Elnur Huseynov
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