Streit über E-Mail-Dienst von Google: Nun urteilt der EU-Gerichtshof

  27 Februar 2018    Gelesen: 779
Streit über E-Mail-Dienst von Google: Nun urteilt der EU-Gerichtshof

Der Internetriese Google hat wegen der Einstufung als Telekommunikationsdienst vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen die Bundesnetzagentur geklagt. Der Streit wurde jetzt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, berichten deutsche Medien am Montag.

Die Bundesnetzagentur fordert von Google, seinen E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur als Telekommunikationsdienst anzumelden und den entsprechenden Pflichten nachzukommen. Unter anderem wird Google das Fernmeldegeheimnis und Datenschutzbestimmungen einhalten und besonderen Regeln zum Kundenschutz und zur Transparenz folgen müssen.

„Eine weitere Pflicht von Telekommunikationsdiensten wird Krimifans nicht unbekannt sein“, zitiert die „Tagesschau“ den Pressesprecher der Bundesnetzagentur, Fiete Wulff. „Die Polizei muss eine Handynummer ermitteln oder den Namen eines Telefonbesitzers. Ein als Telekommunikationsdienst eingestuftes Unternehmen muss solchen Anfragen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nachkommen. So steht es im Telekommunikationsgesetz.“

Der Internetkonzern will die Bescheide der Netzagentur vor Gericht kippen. In erster Instanz war Google mit seiner Klage im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Der Prozess von Google gilt als Musterprozess, denn er könnte auch für andere Online-Dienste wie Skype, Viber oder WhatsApp Folgen haben. Würden sie als Telekommunikationsdienste eingestuft, müssten auch sie verschiedenen Pflichten nachkommen.

Quelle : spiegel.de


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