Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung einem mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter in Hannover. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle. Der Autobauer sah im Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden und die Sicherheit im Unternehmen und für die Mitarbeiter und Werksangehörigen als gefährdet.
"Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet", hieß es zur Begründung. "Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen", so die Richter (AZ.: 15 Sa 319/17).
Das Arbeitsgericht in Braunschweig hatte VW im Februar 2017 noch recht gegeben. Gegen das Urteil legte der ehemalige Angestellte Berufung ein. Volkswagen kann nach dem Urteil des niedersächsischen Landesgerichte auf Bundesebene Berufung einlegen.
Quelle: n-tv.de
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