Puigdemont legt Widerspruch gegen Rebellions-Vorwurf in Spanien ein

  03 April 2018    Gelesen: 906
Puigdemont legt Widerspruch gegen Rebellions-Vorwurf in Spanien ein

Der in Deutschland inhaftierte katalanische Ex-Regionalchef Carles Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt.

Madrid (dpa) - Der in Deutschland inhaftierte katalanische Ex-Regionalchef Carles Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht. Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben - dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es weiter. Falls einige Bürger mehr als passiven Widerstand geleistet hätten, dann hätte es sich um isolierte Fälle gehandelt. Nur diese Bürger dürften dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Puigdemont, der im Herbst ins Exil nach Brüssel gegangen war, war am 25. März auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Die Justiz in Spanien wirft ihm unter anderem Rebellion vor. Darauf stehen lange Haftstrafen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein will vermutlich in dieser Woche bekanntgeben, ob sie einen Antrag auf Auslieferungshaft beim Oberlandesgericht stellt.

Der Einspruch beim Obersten Gerichtshof Spaniens wurde von Puigdemonts Anwalt Jaume Alonso Cuevillas erstellt - auch im Auftrag von zwei weiteren ehemaligen katalanischen Ministern, Clara Ponsati und Lluis Puig. Beide waren ebenfalls nach dem Referendum aus Spanien geflohen. Die frühere Regionalministerin Ponsati hatte sich Ende März im schottischen Edinburgh der Polizei gestellt.

In dem Einspruch heißt es weiter, es habe in dem Fall einige verfahrensrechtliche Verstöße gegen die drei Politiker gegeben. Unter anderem sei ihnen nicht erlaubt worden, sich selbst zu verteidigen bis die Anklage gegen sie am 23. März ausgestellt worden sei.


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