Neonazi droht schneller Schuldspruch

  17 Dezember 2015    Gelesen: 870
Neonazi droht schneller Schuldspruch
Der Fall hatte vor einigen Wochen für Aufsehen gesorgt: In einem Spaßbad in Oranienburg präsentiert Marcel Z. - offenbar nicht ohne Stolz - sein KZ-Tattoo. Nun muss er deshalb vor Gericht. Ein Urteil könnte noch vor Weihnachten fallen.
Noch vor Weihnachten muss sich ein NPD-Funktionär im brandenburgischen Oranienburg vor Gericht verantworten, nachdem er vor Wochen wegen seines Nazi-Tattoos aus einem Schwimmbad geworfen worden war. Dem Mann droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Das Amtsgericht Oranienburg habe deren Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren stattgegeben und einen Verhandlungstermin am 22. Dezember angesetzt, hieß es.

Der 27-Jährige hatte Ende November Schlagzeilen gemacht, weil er sein Tattoo mit der Aufschrift "Jedem das Seine" samt Umrissen eines Konzentrationslagers in dem Oranienburger Spaßbad "Turm Erlebniscity" präsentiert hatte. Der Satz stand am Haupttor des früheren KZ Buchenwald. Ein anderer Gast war darauf aufmerksam geworden. Anzeige erstattete aber zunächst niemand.

Erst nachdem mehrere Medien über den Vorfall berichtet hatten, nahm die Polizei die Ermittlungen auf. Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um Marcel Z., der für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim sitzt und Gemeindevertreter in Panketal ist. Das Spaßbad hatte er gemeinsam mit seinem kleinen Sohn besucht.

Anwalt ist in Neonazi-Szene bekannt

Das Buchenwald-Tattoo ist offenbar nicht der einzige extremistische Körperschmuck des 27-Jährigen. Wie die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichten, habe Z. auf seinem Bauch den Reichsadler tätowiert, an der Stelle des üblichen Hakenkreuzes sei sein Bauchnabel. Auch die unter Neonazis beliebte Schwarze Sonne sei auf den linken Arm des Mannes tatöwiert.

Wie die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichten, könnte ein Urteil gegen Marcel Z. noch in diesem Jahr fallen. Denn bisher sei für den Fall nur ein einziger Verhandlungstag anberaumt worden. Der Angeklagte soll sich den in der Neonazi-Szene bekannten Anwalt Wolfram Nahrath genommen haben. Er war bis 1994 führender Kopf der Wiking Jugend - einer rechtsextremen Organisation, die damals vom Bundesinnenministerium verboten wurde.

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