Kassationsgerichtshof bestätigt Urteil gegen İlhan Çomak

  05 April 2018    Gelesen: 1681
Kassationsgerichtshof bestätigt Urteil gegen İlhan Çomak

Der türkische Kassationsgerichtshof hat letztinstanzlich die Verurteilung von İlhan Çomak zu einer lebenslangen Haftstrafe bestätigt. Seit 24 Jahren sitzt Çomak im Gefängnis, hat frühestens in acht Jahren seine Strafe abgesessen.

Ankara / TP - Der türkische Kassationsgerichtshof hat letztinstanzlich die Verurteilung von İlhan Çomak zu einer lebenslangen Haftstrafe erneut bestätigt. Seit 23 Jahren sitzt Çomak im Gefängnis, kann frühestens in acht Jahren aus der Haft entlassen werden.

İlhan Çomak kam 1973 in Istanbul zur Welt. Als Student beteiligte er sich an gewalttätigen Kundgebungen linksextremistischer Organisationen, wurde am 29. August 1984 mit falschen Personalien und einer Pistole festgenommen und verdächtigt, der Terrororganisation PKK anzugehören. Im Oktober 1994 erhob die Staatsanwaltschaft Klage gegen İlhan Çomak vor dem Staatssicherheitsgericht, die mit zivilen und militärischen Richtern besetzt war. Ihm wurde neben der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation auch die Beteiligung an einem absichtlich gelegten Waldbrand in Istanbul vorgeworfen.

Erst sechs Jahre später, nach unzählingen Verhandlungstagen verurteilte das Staatssicherheitsgericht İlhan Çomak am 31. Oktoer 2000 zu lebenslanger Haft. Der Tatvorwurf der Brandstiftung wurde fallengelassen, die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation sah das Gericht jedoch als erwiesen an. Am 21. Mai 2001 bestätigte das Kassationshof das erstinstanzliche Urteil, womit der nationale Rechtsweg für Çomak erschöpft war.

2006 reichte İlhan Çomak Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof ein, was Anfang Januar 2007 (Fall 225/02) verhandelt wurde. Darin warf İlhan Çomak der Türkei vor, durch unparteiische Richter zu der lebenslangen Haft verurteilt worden zu sein. Das Europäische Gerichtshof befand, dass das Argument zutreffe, wenn ein Staatssicherheitsgericht auch mit Militärrichtern besetzt ist und führte dabei andere Urteile an, die in dieser Sache ebenso beschieden wurden. Die Forderung des Beschwerdeführers nach Schadensersatzzahlung in sechsstelliger Höhe wies das Gericht jedoch zurück, erkannte nur die Erstattung der Gerichtskosten in Höhe von 1.000,- Euro an und verurteilte die Türkei, die Verhandlung gegen den Beschwerdeführer neu aufzurollen und zu verhandeln.

Am 19. Dezember 2013 rollte die Istanbuler Große Strafkammer den Fall neu auf, nach dem die Justizreform zur Anpassung an das EU-Recht vom Ministerkabinett 2004 angenommen wurde, pausierte aber den Prozess, da die ursprünglichen Staatssicherheitsgerichte am 11. März 2014 komplett abgeschafft wurden. 2016 nahm das Istanbuler Strafgericht nun den Fall an sich und verurteilte İlhan Çomak Ende 2016 erneut zu lebenslanger Haft. Am vergangenem Mittwoch hat das Kassationshof das Urteil des Istanbuler Strafgerichts bestätigt. Çomak wird erst 2024 seine Haftstrafe verbüßt haben.


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