Puigdemont ist auf freiem Fuß

  06 April 2018    Gelesen: 1495
Puigdemont ist auf freiem Fuß

Kataloniens Ex-Regionalpräsident Puigdemont ist auf freiem Fuß. Der 55-Jährige verlässt die Justizvollzugsanstalt Neumünster. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein die sofortige Freilassung angeordnet. Für Puigdemont ist eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro hinterlegt worden.

 

Der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont ist am Freitag unter Auflagen aus dem Gewahrsam in Schleswig-Holstein entlassen worden. Der 55-Jährige verließ am Mittag nach zehn Tagen die Justizvollzugsanstalt in Neumünster, vor der zahlreiche Journalisten auf ihn warteten. Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte zuvor die sofortige Freilassung Puigdemonts angeordnet, nachdem er seine Kaution hinterlegt und seinen künftigen Aufenthaltsort in Deutschland mitgeteilt hatte.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hatte eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien am Donnerstagabend wegen des Vorwurfs der Untreue zwar gebilligt, den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen, darunter die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro, aber ausgesetzt. Einen Auslieferungshaftbefehl wegen des von der spanischen Justiz ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Rebellion lehnte das OLG ab.

Puigdemont war am 25. März kurz nach seiner Einreise aus Dänemark von der schleswig-holsteinischen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen worden. Grundlage war ein von einem Gericht in Madrid erneuerter europäischer Haftbefehl. Seitdem befand sich Puigdemont in Neumünster in Gewahrsam.

Auslieferung noch nicht vom Tisch

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach einer eigenen Prüfung des Sachverhalts am Dienstag einen Auslieferungshaftbefehl auf Grundlage der spanischen Vorwürfe beim OLG eingereicht. Die Richter entschieden dann am Donnerstagabend, dass diese nach deutschem Recht nur teilweise zulässig sind. Das Puigdemont im Zusammenhang mit Rebellion zur Last gelegte Verhalten sei hierzulande nicht strafbar, teilten sie zur Begründung mit.

Nach dem Gerichtsentscheid liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen in Sachen Auslieferung nun wieder in den Händen der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig. "Wir prüfen jetzt die Zulässigkeit des Auslieferungsverfahrens", sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.

Quelle: n-tv.de 


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