Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wehrt sich gegen den Plan der Bundesregierung und mehrerer Länder, Vorschriften für Asylgerichtsverfahren zu reformieren. Nach Informationen des SPIEGEL hat der CSU-Mann seinen Parteichef, Bundesinnenminister Horst Seehofer, schriftlich gebeten, die Reformpläne für Asylprozesse aufzugeben.
Er tat dies wohl auch mit Blick auf die bayerische Landtagswahl am 14. Oktober, bei der die CSU um ihre absolute Mehrheit im Freistaat kämpft.
Das Reformvorhaben steht im Koalitionsvertrag, ist Gegenstand einer Bundesratsinitiative mehrerer Länder und wäre auch dringend nötig: Aktuell leiden die Asylprozesse an einer Fülle zum Teil widersprüchlicher Einzelentscheidungen und einem Stau von gut 350.000 Fällen.
Ein Grund dafür ist, dass Asylkläger derzeit selten Berufung oder Revision einlegen können. Daher gibt es wenige Grundsatzentscheidungen höherer Gerichte, an denen sich die 1700 Verwaltungsrichter der ersten Instanz orientieren können.
Eine weitere Instanz würde die jeweiligen Asylprozesse freilich verlängern. Bayerns Innenminister Herrmann fürchtet offenbar, die Reform könne den Eindruck erzeugen, die CSU ermögliche Flüchtlingen neue Klagewege und einen längeren Aufenthalt in Deutschland.
"Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung herstellen"
Dem SPIEGEL sagte Herrmanns Sprecher: "Jede Rechtsänderung und jede Ausweitung von Rechtsmittelmöglichkeiten, die stets zu einer Verlängerung von Verfahrenslaufzeiten führen würden", seien abzulehnen.
Robert Seegmüller, Vorsitzender des Verwaltungsrichterbundes, hingegen unterstützt die Reform. Denn die bisherige Regelung führe "zu einer Zersplitterung der Rechtsprechung und löst Wanderungseffekte bei den Klägern aus". Seegmüller zum SPIEGEL: "Jeder Kläger sucht sich möglichst das Verwaltungsgericht aus, bei dem er die größten Chancen hat."
Um einheitliche Urteile zu ermöglichen, fordert der Richterverband, Asylklägern in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung den Weg zu höheren Gerichten zu erleichtern - wenn es etwa darum geht, wie die Sicherheitslage in Syrien zu bewerten ist oder ob eine Rückführung von Flüchtlingen auch nach Staaten wie Ungarn zulässig ist. "Zur Frage, ob das Asylverfahren in Ungarn systemische Mängel hat, urteilen die etwa 1700 Verwaltungsrichter sehr unterschiedlich", erklärt Seegmüller.
Hamburgs Grünen-Justizsenator Till Steffen, der mit den Ländern Berlin, Bremen und Brandenburg eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht hat, kritisierte Herrmanns Vorstoß als "machtpolitische Spielchen der Union": "Eine weitere Instanz hilft, eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung herzustellen." Insgesamt werde das System entlastet.
spiegel
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