Frankreich verankert Ausnahmezustand in der Verfassung
Bereits nach den jüngsten Anschlägen war der Ausnahmezustand verhängt und dann vom Parlament auf drei Monate verlängert worden. Einzelne Punkte wie Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung oder die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei terroristischen Handlungen werden unter anderem von Bürgerrechtsorganisationen als zu weitgehend kritisiert. Eine ebenfalls umstrittene Regelung für Hausarreste war noch am Dienstag vom Verfassungsrat für verfassungsmäßig erklärt worden.
Indes ist ein weiterer Terroranschlag vereitelt worden. Im südlich von Paris gelegenen Orléans seien Angriffe auf Einrichtungen von Militär, Gendarmerie und Polizei geplant gewesen, sagte Innenminister Bernard Cazeneuve während eines Besuches in Toulouse. Zwei Franzosen im Alter von 20 und 24 Jahren seien festgenommen worden. Sie sollen in Kontakt zu einem Franzosen gestanden haben, der sich derzeit in Syrien aufhalten soll.
Die beiden Männer sind nach Angaben von Cazeneuve den Polizeibehörden bekannt. Cazeneuve bezeichnete die Festnahmen als Ergebnis minutiöser Arbeit. Seit 2013 seien damit zehn Anschläge in Frankreich verhindert worden. Weitere Informationen gab der Innenminister nicht.
Während der gleichen Veranstaltung wies Cazeneuve darauf hin, dass seit den Terrorattacken vom 13. November bisher 3414 Menschen die Einreise nach Frankreich verwehrt worden sei. Dies sei aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung geschehen, begründete er. Während dieser Zeit fanden unter anderem die Uno-Klimaverhandlungen in Paris statt, zu denen auch zahlreiche Kritiker und Demonstranten anreisen wollten.
Auf Basis des Ausnahmezustandes gab es laut Cazeneuve bisher 2898 Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung. 643 Menschen kamen vorübergehend in Gewahrsam oder wurden festgenommen, 51 inhaftiert.