Union will Schonfrist für DSGVO-Verstöße

  06 Juni 2018    Gelesen: 1333
Union will Schonfrist für DSGVO-Verstöße

Abzocke wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung? Noch vor der Sommerpause will die Unionsfraktion das Geschäft mit missbräuchlichen Abmahnungen unterbinden - zumindest vorübergehend.

 

Es gibt bereits erste Versuche, Betreiber von Websites wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGOVO) kostenpflichtig abzumahnen. Die Unionsfraktion im Bundestag will dem jetzt für eine Übergangszeit einen Riegel vorschieben.

"Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der "Welt". Dies dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag strebe noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesänderung an.

Einzelne Unternehmen erhielten bereits Schreiben von Anwälten, in denen mit Verweis auf DSGVO-Verstöße neben einer Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 300 Euro bis 700 Euro verlangt wird. Diese Gebühr soll nach den Plänen der Unionsfraktion für eine gewisse Zeit nicht mehr gefordert werden dürfen, berichtet die Zeitung. Die Rede sei von einer Schonfrist von bis zu zwölf Monaten.

Alternativmodell: Der erste Hinweis auf Verstöße muss kostenlos sein

Die Unionsfraktion wolle das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen. "Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker.

Es gibt auch andere Vorschläge, die ohne zeitliche Befristung auskommen: Der Berliner Jurist und Aktivist Ulf Buermeyer (SPD-Mitglied) sähe es lieber, wenn die Koalition gesetzlich klarstellen würde, "dass der erste Hinweis auf einen Rechtsverstoß immer kostenlos sein muss", wie er im Gespräch mit "netzpolitik.org" sagte. Das würde das Geschäftsmodell Abmahnungen unattraktiv machen, glaubt er.

spiegel


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