Frankreich will die Ausnahme regeln

  24 Dezember 2015    Gelesen: 1070
Frankreich will die Ausnahme regeln
Frankreichs Regierung will die Verfassung ändern – und den Ausnahmezustand regeln. Bisher fußt der Sonderstatus auf einem Gesetz aus dem Algerienkrieg. Mit der Novelle sollen auch Polizeibefugnisse erweitert werden.
Hausdurchsuchungen ohne Richter-Entscheid, Sperrstunden, vorübergehende Hausarreste: Als Francois Hollande kurz nach den Anschlägen von Paris am 13. November den Ausnahmezustand ausruft, befindet sich Frankreich im Schock. Per Dekret erlässt der Staatspräsident im Eilverfahren zahlreiche Maßnahmen von historischem Ausmaß – darunter auch die temporäre Schließung der Landesgrenzen.

Künftig könnte das häufiger passieren: Denn der Ausnahmezustand, als „l’etat d’urgence“ bisher nur provisorisch in einem Gesetz geregelt, soll einen festen Platz in der Verfassung Frankreichs bekommen. Das hat das Kabinett am Mittwoch entschieden.

Der Grund: Das ursprüngliche Gesetz ist nach heutiger Pariser Lesart alt und unflexibel. Tatsächlich stammt es aus dem Jahr 1955, als Frankreich im Algerienkrieg gegen die Unabhängigkeitsguerilla FLN („Nationale Befreiungsfront“) kämpfte. Damals verlieh die Regierung unter René Coty dem Präsidenten weitgehende Befugnisse, um Unruhen im Land vorzubeugen.

Für eine Dauer von zwölf Tagen kann das französische Staatsoberhaupt – unter Billigung des Ministerrats – seither zahlreiche Bürgerrechte einschränken, sofern die „Ordnung des Staats“ oder das „Wohl der Bürger“ gefährdet ist, wie es in dem betreffenden Passus heißt. Dauert der Notstand länger, muss das Parlament befragt werden und ein entsprechendes Gesetz erlassen. Auch zusätzliche Maßnahmen müssen erst von den Abgeordneten gebilligt werden.

Das hat Francois Hollande getan. Mit 551 zu sechs Stimmen und einer Enthaltung billigte der Senat Ende November eine Gesetzesänderung, die den Ausnahmezustand bis in den Februar hinein verlängert. Dabei wurden einige Verschärfungen aufgenommen: Inzwischen wird in dem Gesetz zum Beispiel ausdrücklich erwähnt, dass die Behörden bei ihren Durchsuchungen auch elektronische Daten von Computern sicherstellen dürfen.

Die Erfahrungen in Paris haben gezeigt: Solche Änderungen dauern – manchmal zu lange. So gelang zum Beispiel einem der mutmaßlichen Attentäter nur wenige Tage nach den Anschlägen in einem Umzugswagen die Flucht aus Belgien. Weil das Land Durchsuchungen zwischen 21 und 5 Uhr verbietet, habe der Verdächtige nicht gefasst werden können, erklärte damals der belgische Justizminister.

Geht es nach Hollande, soll das zumindest in Frankreich künftig nicht mehr möglich sein. Denn mit der Verfassungsänderung sollen die Entscheidungszeiten kürzer, die Befugnisse der Sicherheitsorgane größtenteils erweitert werden.

So dürfen die Behörden künftig Webseiten sperren, radikale Vereine oder Organisationen auflösen und die Bewegungsfreiheit der Bürger einschränken. Auch Durchsuchungen ohne Richterbeschluss und die Einrichtung von „besonderen Schutzgebieten“ finden sich unter den Maßnahmen, die teils schon bei der Verlängerung des Ausnahmezustands am 20. November verabschiedet wurden.

Wie zuvor auch soll der Präsident den Notstand künftig nur für eine Dauer von zwölf Tagen ausrufen können. Neu ist allerdings: Wird das Parlament anschließend nach einer Verlängerung befragt, soll die nach dem aktuellen Regierungsvorschlag nicht wie bisher für drei Monate gelten, sondern für sechs – mit einer anschließenden Übergangszeit von ebenfalls sechs Monaten, in denen die Sonderbefugnisse der Sicherheitsbehörden nicht sofort erlöschen.


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