Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat rechtswidrig fast 50 Mitarbeiter befristet eingestellt. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Die Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg hatte die Sachbearbeiter im Herbst 2017 mit Zwei-Jahres-Verträgen angestellt, obwohl die Personalvertretung dem nicht zustimmte.
Der Gesamtpersonalrat klagte daher gegen die eigene Behörde. Das Gremium sah Verstöße gegen das Arbeits-, Haushalts- und Sozialrecht, kritisierte eine Benachteiligung der befristet Beschäftigten und eine Mehrbelastung der Stammbelegschaft.
Der Personalrat will erreichen, dass die Bamf-Mitarbeiter Dauerstellen bekommen. Die Einarbeitung der neuen Kollegen sei eine große Zusatzbelastung gewesen, sagte der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Rudolf Scheinost. Denn die Kollegen hätten zugleich Vorgaben erfüllen müssen, eine bestimmte Zahl von Asylverfahren in einer bestimmten Zeit abzuarbeiten.
Immer wieder mit Befristungen zu arbeiten, bringe bei Asylverfahren "Qualitätseinbußen", sagte Scheinost. "Man erreicht damit keine Kontinuität." Viele der Stellen hätten von Anfang an dauerhaft besetzt werden können.
Seehofer will Bamf-Stellen entfristen
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt angekündigt, bisher befristete Stellen von Bamf-Mitarbeitern zu entfristen. Aktuell sind noch etwa 1300 der mehr als 7000 Bamf-Mitarbeiter befristet beschäftigt.
Schon mehrfach hatten sich die Behörde und ihr Personalrat vor Gericht gestritten - ebenfalls um die Einstellung von Mitarbeitern oder auch über die Anordnung von Schichtarbeit.
Gegen die aktuellen Beschlüsse können Bamf und Personalrat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Anhängig in Ansbach sind noch Verfahren, in denen es um 34 weitere Einstellungen geht.
spiegel
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