Fast 10.000 Menschen werden in Deutschland vermisst

  24 Dezember 2015    Gelesen: 796
Fast 10.000 Menschen werden in Deutschland vermisst
Wenn Menschen verschwinden, sind sie meist spätestens nach einem Monat wieder da. Manche Angehörige warten aber Jahrzehnte vergeblich auf ihre Lieben. Die genaue Zahl der Vermissten ist fast fünfstellig.
Während viele Menschen in Deutschland Weihnachten mit ihrer Familie feiern, müssen manche um vermisste Angehörige bangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) sucht innerhalb Deutschlands nach rund 9780 Menschen. Knapp zwei Drittel von ihnen sind männlich. Das geht aus der Vermisstendatenbank des BKA in Wiesbaden hervor.

Die Zahlen sind vom 1. Oktober – an diesem Tag wurde die Datenbank zuletzt ausgewertet. Täglich löschen die Beamten zwischen 250 und 300 Fahndungen. Etwa genauso viele werden neu hinzugefügt. Insgesamt werden in der Datenbank beim BKA 11.711 Menschen geführt. Darunter sind auch Deutsche, die im Ausland verschwunden sind.

Am Stichtag im Oktober wurden in Deutschland 879 Kinder bis 13 Jahre vermisst. Unter den Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren waren es 5171. Minderjährige gelten als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und ihre Eltern nicht wissen, wo sie sind. In den vergangenen Jahren wurden nahezu alle dieser Fälle aufgeklärt. Offen bleibt nur ein kleiner Teil, beispielsweise Fälle von Kindesentziehungen durch ein Elternteil.

Auch von den Fällen vermisster Erwachsener erledigen sich nach Angaben des BKA erfahrungsgemäß die Hälfte innerhalb einer Woche. Binnen eines Monats kann die Polizei rund 80 Prozent aufklären. Viele Menschen tauchen einfach wieder auf. Nur rund drei Prozent bleiben länger als ein Jahr verschwunden. Ihre Namen führt das BKA für 30 Jahre in der seit 1992 bestehenden Datenbank.

Vermisste Menschen können auch für tot erklärt werden. Diese Erklärung ist in Deutschland nach dem Verschollenheitsgesetz für Angehörige etwa erforderlich, um eine Lebensversicherung ausbezahlt zu bekommen oder ein Erbe antreten zu können. Laut Gesetz kann ein Vermisster nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Kürzer ist die Frist, wenn jemand nach Gefahrensituationen verschollen ist.




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