Ermittler dürfen interne VW-Akten auswerten

  06 Juli 2018    Gelesen: 849
Ermittler dürfen interne VW-Akten auswerten

Im März vergangenen Jahres durchsuchten Ermittler im Rahmen des Abgasskandals die Kanzlei Jones Day und beschlagnahmten Akten von Volkswagen. Eine Auswertung der Daten wurde jedoch gerichtlich gestoppt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort.

 

 

Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde.


Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung. Auch die Beschlagnahme war demnach zulässig.

Weitere Beschwerden der Anwaltskanzlei Jones Day erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter für unzulässig, weil die Kanzlei ihren Sitz im Ausland habe und sich deshalb nicht auf deutsche Grundrechte berufen könne.

Volkswagen kündigte nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde an, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten zu wollen. Der Konzern begrüße es, dass durch die Entscheidung "Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen" geschaffen worden sei, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung des Unternehmens nicht geteilt habe.

Im März 2017 beschlagnahmt

Die Akten, um die gestritten wurde, betrafen eine interne Untersuchung des Dieselskandals. Weil die US-Behörden wegen Abgasmanipulationen ermittelten, hatte Volkswagen die internationale Kanzlei Jones Day im September 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt. Dazu wurden auch Mitarbeitergespräche geführt. Die Akten dazu befanden sich in der Kanzlei in München und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft im März 2017 beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.

Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden sei. Diese Entscheidung liegt nun vor, zu Ungunsten von VW.

Quelle: n-tv.de


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