Polizei fahndet nach drittem Verdächtigen

  04 September 2018    Gelesen: 1100
Polizei fahndet nach drittem Verdächtigen

Bislang war im Fall der tödlichen Messerattacke in Chemnitz von zwei mutmaßlichen Tätern die Rede. Doch nun wird nach einem dritten dringend Tatverdächtigen gefahndet. Woher die beiden inhaftierten Verdächtigen wirklich stammen, ist unterdessen weiter unklar.

Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann der Mittäterschaft dringend tatverdächtig. "Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen", sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl im sächsischen Landtag. Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Asylbewerber aus dem Irak angeordnet.

Beim dritten Verdächtigen handelt es sich um den 22-jährigen Farhad Ramazan Ahmad. Zum veröffentlichten Bild des Gesuchten ergänzte die Polizei, dass er aktuell die Haare an den Seiten kürzer und oben länger trage. Die Polizei warnt davor, dass er bewaffnet sein könnte. Hinweise richten Sie bitte an die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Chemnitz. Telefon: +49 (0) 371-3873448.

Die Herkunft der beiden bereits inhaftierten Verdächtigen ist bis heute ungeklärt. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet. Das Bundesinnenministerium teilte nun jedoch mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" zu verifizieren.

Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt, die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wie bereits zuvor bekannt geworden war, war Yousif A. bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er zuvor registriert worden war, wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen. Dass dies nicht geschah, ist nach bisherigen Informationen auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte, er habe seit Beginn seiner Amtszeit im März "die Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang im Bereich der Asylverfahren und des Bamf gestell".

Quelle: n-tv.de


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