Generalanwalt hält milliardenschwere EZB-Anleihekäufe für rechtens

  04 Oktober 2018    Gelesen: 511
Generalanwalt hält milliardenschwere EZB-Anleihekäufe für rechtens

Die Europäische Zentralbank kauft seit Jahren Anleihen der Eurostaaten auf - Kritiker sehen darin eine verbotene Staatsfinanzierung. Dem widerspricht nun der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs.

 

Es ist keine endgültige Entscheidung, aber ein starker Fingerzeig: Mit ihren milliardenschweren Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) nach Auffassung des Rechtsgutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ihr Mandat überschritten. Er empfehle dem Gericht, das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen für gültig zu befinden, erklärte Generalanwalt Melchior Wathelet in seinem Schlussantrag.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch geben sie in der Regel die Richtung vor. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Die EZB kauft seit 2015 in beträchtlichem Umfang Anleihen von Euroländern auf. Die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen waren in den vergangenen Jahren das zentrale Kriseninstrument der EZB, um die Konjunktur anzuschieben und die Inflation nach oben zu treiben.

Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Daher will die EZB die Käufe zum Jahresende einstellen. Das Gesamtvolumen wird dann voraussichtlich etwa 2,6 Billionen Euro betragen.

Es war das Bundesverfassungsgericht, das im Sommer 2017 den Themenkomplex dem EuGH zur Prüfung vorgelegt hatte. Die deutschen Verfassungsrichter erklärten im August 2017, sie sähen "gewichtige Gründe" für die Vermutung, dass die EZB unzulässig Staatshaushalte finanziere. Diesen Bedenken widersprach der EuGH-Generalanwalt nun. Kritiker wie der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der AfD-Parteigründer Bernd Lucke hatten vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt.

spiegel


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