Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Abschiebung von abgelehnten - aber auch von straffälligen - Asylbewerbern nach der Vorlage eines Lageberichts des Auswärtigen Amts (AA) überraschend deutlich ausgeschlossen. "Der Bericht des Auswärtigen Amts ist plausibel", sagte Seehofer dem SPIEGEL.
Die Folgerungen sind für Seehofer eindeutig. "Im Moment kann in keine Region Syriens abgeschoben werden, das gilt auch für Kriminelle", so der Innenminister.
Im Wahlkampf um den CDU-Vorsitz hatte kürzlich Annegret Kramp-Karrenbauergefordert, im Zweifelsfall müsse man kriminell gewordene Syrer trotz des Bürgerkriegs in ihr Heimatland zurückschicken. Mitbewerber Jens Spahn regte eine Diskussion um den Uno-Migrationspakt an, Kontrahent Friedrich Merz sorgte mit generellen Aussagen zum Grundrecht auf Asyl für Aufsehen.
Auch SPD-Minister wollen nach Syrien abschieben
Seehofer dagegen gibt mit seinen deutlichen Worten die Linie der Bundesregierungfür die anstehende Konferenz der Landesinnenminister kommende Woche vor. Aus dem Kreis der Minister kam in der Vergangenheit auch von SPD-Seite immer wieder die Forderung, strafffällige Asylbewerber nach Syrien abzuschieben.
Für die Beratungen der Minister hatte das Auswärtige Amt am 13. November einen Lagebericht über die Situation in Syrien vorgelegt und ein düsteres Bild über die Sicherheitslage, vor allem aber über die Risiken für Rückkehrer, gezeichnet.
Wörtlich heißt es in dem Bericht, die Kampfhandlungen in den vom syrischen Regime mithilfe von Russland und Iran zurückgewonnenen Gebieten hätten zwar abgenommen. Gleichwohl habe Diktator Bashar al-Assad "wiederholt öffentlich erklärt, dass die militärische Rückeroberung des gesamten Staatsgebiets weiterhin sein erklärtes Ziel sei". Folglich müsse man weiter mit Offensiven rechnen.
Rückkehrer müssen mit Folter rechnen
Der Bericht des Außenministeriums warnt, Rückkehrern drohe die Rache des Regimes. So seien Fälle bekannt, "bei denen Rückkehrer nach Syrien befragt, zeitweilig inhaftiert wurden oder dauerhaft verschwunden sind". Dies könne mit "oppositionsnahen Aktivitäten" zu tun haben, aber auch nur mit der Tatsache, dass Geflüchtete ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben.
Folglich müssten Rückkehrer - ob sie freiwillig zurückkehren oder abgeschoben werden - mit Haft und willkürlicher Folter rechnen. Eine internationale Kommission bezeichne "die systematische Anwendung von Folter in Haftanstalten der syrischen Sicherheitsbehörden als eine staatliche Politik". Diese würde "mit massiver Gewalt" umgesetzt.
Folter macht laut dem Bericht in Syrien auch vor Kindern nicht halt." Die "Sippenhaft" könne "bereits bei bloßem Verdacht auf mögliche Annäherung an die Opposition" wirksam werden.
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