Abstimmung im Bundestag: Dritte Geschlechtsoption beschlossen

  14 Dezember 2018    Gelesen: 1122
 Abstimmung im Bundestag: Dritte Geschlechtsoption beschlossen

Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um.

Der deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz wurde mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet.

Die dritte Geschlechtsoption kann künftig als „divers” gewählt werden. Bisher hat es die Möglichkeiten gegeben, „weiblich”, „männlich” oder „ohne Angaben” zu wählen.

Wenn ein Kind nach der Geburt weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich sei, könne der Eintrag im Geburtenregister später beim Standesamt geändert werden. Dies gilt auch dann, wenn nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. Für diese späteren Änderungen muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.


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