Der deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz wurde mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet.
Die dritte Geschlechtsoption kann künftig als „divers” gewählt werden. Bisher hat es die Möglichkeiten gegeben, „weiblich”, „männlich” oder „ohne Angaben” zu wählen.
Wenn ein Kind nach der Geburt weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich sei, könne der Eintrag im Geburtenregister später beim Standesamt geändert werden. Dies gilt auch dann, wenn nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. Für diese späteren Änderungen muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
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