Spahn lässt Alterstest für Flüchtlinge prüfen

  10 Januar 2019    Gelesen: 1032
Spahn lässt Alterstest für Flüchtlinge prüfen

Der Mordfall Mia hat die Diskussion um die Altersbestimmung junger Flüchtlinge neu entfacht. Der afghanische Täter will zum Zeitpunkt minderjährig gewesen sein - doch daran kommen Zweifel auf. Gesundheitsminister Spahn plädiert nun für den Einsatz von Ultraschallen.

In der Debatte über die Bestimmung des Alters von jungen Migranten lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Möglichkeit von Untersuchungen per Ultraschall prüfen. "Ich kann Ärzte verstehen, die zurückhaltend mit Röntgen sind, wenn sie das Alter von jungen Migranten bestimmen sollen", sagte Spahn der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen".

"Aber wir brauchen die Altersbestimmung. Denn das hat Auswirkungen auf die Asylverfahren und - im Zweifel - auch auf die Strafverfahren", betonte der Minister weiter. "Deshalb müssen wir einen Weg finden, das minimalinvasiv zu machen."

Das Ministerium fördere seit Jahresbeginn ein Projekt der Fraunhofer Gesellschaft und der Universität des Saarlandes, um herauszufinden, ob auch mit Ultraschall das Alter von jungen Erwachsenen bestimmt werden kann. Das Projekt werde mit einer Million Euro gefördert. Ende 2020 sollen Ergebnisse vorliegen.

Täter war mindestens 17 Jahre alt


Eine Bluttat im pfälzischen Kandel vom Dezember 2017 hatte bundesweit Aufsehen erregt und eine Debatte um die Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen befeuert. Ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Mann wurde vom Landgericht in Landau zu acht Jahren und sechs Monaten wegen Mordes an seiner 15-jährigen Ex-Freundin verurteilt. Der Verurteilte Abdul D. war im April 2016 als unbegleiteter Flüchtling eingereist.

Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel daran auf. Ein Gutachten kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt, aber wahrscheinlich schon 20 Jahre alt war. Das Landgericht hatte sich dafür entschieden - im Zweifel für den Angeklagten - den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen.


Quelle: n-tv.de


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