EU-Unterhändler erzielen Kompromiss

  13 Februar 2019    Gelesen: 855
EU-Unterhändler erzielen Kompromiss

Jetzt ist auch das Europaparlament mit an Bord: Im Streit über neue Regeln für Pipelineprojekte wie Nord Stream 2 gibt es eine vorläufige Einigung mit den EU-Ländern und der EU-Kommission.

Am Dienstag waren die Verhandlungen in Straßburg gestartet: Unterhändler des EU-Parlaments trafen sich mit Vertretern der EU-Länder und der EU-Kommission, es ging um eine Änderung der Gasrichtlinie. In der Nacht zu Mittwoch meldete die Kommission dann: Es gebe eine vorläufige Einigung.

Die Änderung der Gasrichtlinie könnte wirtschaftliche Folgen für die im Bau befindliche Leitung Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland haben. Strenge Auflagen für den Betrieb könnten Gewinne des Projekts schmälern oder es sogar unwirtschaftlich machen.

Die vorläufige Einigung muss nun auch noch formal vom Rat der Mitgliedsländer und vom Europaparlament gebilligt werden. Dann wäre die Änderung der Gasrichtlinie endgültig abgesegnet.

Vorige Woche hatten sich die EU-Länder nach offenem Streit zwischen Deutschland und Frankreich doch noch auf eine gemeinsame Position geeinigt. Demnach soll die Gasrichtlinie so geändert werden, dass Pipelines aus Drittländern wie Russland in die EU grundsätzlich denselben Regeln unterworfen werden wie Leitungen innerhalb der EU. So darf unter anderem Besitz und Betrieb nicht in einer Hand liegen.

Deutschland scheiterte mit dem Versuch, diese Änderung zu verhindern. Im Kompromiss vom Freitag setzte die Bundesregierung aber durch, dass sie für etwaige Verhandlungen mit Russland über Bedingungen des Betriebs zuständig wäre.

Die Sonderregeln sollen nach Angaben aus Verhandlungskreisen auch nach dem Kompromiss mit Unterhändlern des Europaparlaments gelten. Die Regeln erlaubten es, dass Deutschland alleine über Ausnahmen befinden könne, hieß es laut Nachrichtenagentur dpa von Beteiligten. Die Kommission dürfe Vereinbarungen zwischen Regierungen aber vorab prüfen.

Die Kommission zeigte sich mit der Lösung zufrieden. Die so novellierte Gasrichtlinie erfülle die ursprünglichen Ziele, teilte die Brüsseler Behörde mit. Ausnahmen von den Vorschriften für den EU-Energiemarkt gebe es nur unter strikten Bedingungen, über die die Kommission entscheidend mitbestimme. Die erweiterten Regeln seien auf EU-Gebiet anwendbar, auch in Hoheitsgewässern. Die Anwendung von Regeln des EU-Binnenmarkts werde von der Kommission überwacht.

"Das ist ein großer Fortschritt hin zu einem integrierten Gas-Binnenmarkt, der auf Solidarität und Vertrauen fußt und die Europäische Kommission voll einbezieht", sagte Klimakommissar Miguel Arias Cañete. "Heute schließt Europa Schlupflöcher in seinem juristischen Regelwerk." Jeder, der Erdgas in der EU verkaufen wolle, müsse die europäischen Energieregeln beachten.

spiegel


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