„Es könnte verschiedene Varianten geben“, so Tschischow.
„Aber die Gaspipeline wird fertiggebaut; daran brauchen Sie nicht zweifeln.“
Mit diesen Worten antwortete er auf die Frage, ob es möglich ist, dass die neue Gasrichtlinie vor Inbetriebnahme der Gaspipeline in Kraft gesetzt wird.
Zuvor war berichtet worden, dass sich Unterhändler des EU-Parlaments sowie Vertreter des Rates und der EU-Kommission vorläufig auf die Änderung der europäischen Gasrichtlinie geeinigt hätten. Das Dokument soll nun offiziell vom EU-Parlament und Rat gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU soll die Gasrichtlinie innerhalb von neun Monaten in nationale Gesetzgebungen der EU-Länder implementiert werden.
Die EU-Kommission hatte bereits 2017 eine Änderung der EU-Gasrichtlinie vorgeschlagen. Demnach sollten Pipelines, die von einem Drittstaat in die EU führen, denselben Auflagen unterliegen wie Leitungen innerhalb der EU. So darf unter anderem Besitz und Betrieb nicht in einer Hand sein und Betreiber müssen Konkurrenten Zugang gewähren.
Deutschland wollte die neuen Anordnungen verhindern. Vergangene Woche hatten sich die EU-Länder nach offenem Streit zwischen Deutschland und Frankreich dennoch auf diese Position geeinigt.
Nord Stream 2 ist das Projekt für eine weitere Gaspipeline zwischen Russland und Deutschland, die auf dem Grund der Ostsee verlegt werden soll. Ihre Gesamtkapazität soll etwa 55 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr erreichen. Der Betriebsstart ist für Ende 2019 geplant. Ende November hatte Gazprom berichtet, bereits 300 Kilometer der neuen Gaspipeline gebaut zu haben.
Für Deutschland ist das Pipeline-Projekt besonders bedeutend, da die Bundesregierung den Ausstieg aus Atom- und Kohlenkraftwerken bis 2038 beschlossen hat.
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