Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch (H&K) wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem erlegte das Stuttgarter Landgericht im Zusammenhang mit der Lieferung von fast 5000 Sturmgewehren und Zubehör in mexikanische Unruheprovinzen dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf.
Eine frühere Mitarbeiterin wurde zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - wurden freigesprochen. Zu den von Rüstungsgegnern geforderten Haftstrafen kam es nicht.
"Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik", betonte der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht. Es sei lediglich um die Genehmigungen gegangen. Ein Fehlverhalten der beteiligten Behörden sah die Staatsanwaltschaft nicht. Rüstungsgegner hatten vor dem Gerichtsgebäude zu einer Mahnwache aufgerufen, sie sehen auch Verantwortung bei den beteiligten Ausfuhrbehörden.
Sturmgewehre mit unklarem "Endverbleib"
Heckler & Koch dürfte die Millionenbuße jedoch spürbar belasten. Das Unternehmen mit Sitz in Oberndorf am Neckar kam zuletzt auf einen Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro. Die juristische Aufarbeitung der umstrittenen Waffenlieferungen nach Mexiko belasten den Waffenspezialisten, der unter anderem auch die Bundeswehr mit dem Standard-Sturmgewehr G36 ausrüstet, seit Jahren. Beweise für das Verfahren sicherten Ermittler unter anderem auch im Rahmen einer Razzia, bei der im Herbst 2011 rund 300 Beamte Büroräume des Waffenherstellers durchsuchten.
In dem Aufsehen erregenden H&K-Prozess ging es im Kern um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in mexikanische Unruheregionen gelangen konnten. Nach geltendem Recht hätten die tödlichen Exportprodukte des deutschen Präzisionsmaschinenbaus niemals dorthin geliefert werden dürfen. Bestimmt waren die Schusswaffen aus Deutschland für mexikanische Sicherheitskräfte. Vor Ort sollen Teile der Waffenlieferung jedoch kriminellen Organisationen in die Hände gefallen sein.
Schusswaffen in falschen Händen
Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens waren die zur Genehmigung mitgelieferten sogenannten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden, in denen - wie der Name sagt - der endgültige Zielort der Waffen beschrieben ist. Der Richter hatte bereits vor Monaten Zweifel daran, dass diese Erklärungen Teil der Genehmigung sind. Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Plädoyers deshalb davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass die fraglichen Angaben nicht stimmten. Sie hätten sich damit, hieß es, die Genehmigungen für die Ausfuhren erschlichen.
Heckler & Koch habe im Wissen um einen anderen Verbleib die Waffen nach Mexiko geliefert, erklärte einer der Staatsanwälte in seinem Plädoyer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Die Sachbearbeiterin machte sich nach Auffassung des Gerichts der Beihilfe schuldig. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.
Tödliche Folgen des Exports
In Teilen Mexikos herrschen seit Jahren bürgerkriegsähnliche Zustände. Rivalisierende Banden und korrupte Sicherheitskräfte liefern sich teils offene Gefechte um die Vorherrschaft im Drogenhandel. Mehr als 200.000 Menschen sollen seit 2006 dem mexikanischen Drogenkrieg zum Opfer gefallen sein. Damals startete die Regierung unter Einsatz der Armee einen Feldzug gegen die Drogenkartelle. Kritiker machen diesen Einsatz maßgeblich für den Anstieg der Morde verantwortlich.
Die Vereinten Nationen bemühen sich seit Jahren die Verbreitung von Kleinwaffen einzudämmen. Schusswaffen wie Pistolen und Gewehre verschärfen nach Ansicht vieler Experten Konflikte, destabilisieren Gesellschaften und hemmen die Entwicklung. Die Bundesregierung bezeichnet die Kontrolle dieser Waffensysteme einschließlich ihrer Munition als "wesentliches Element von Krisenprävention und Friedenskonsolidierung" und als "zentrales Anliegen im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle".
Die von Gericht und Anklage als Hauptverantwortliche ausgemachten Männer standen bei dem H&K-Verfahren in Stuttgart jedoch nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr, und der ehemalige Handelsvertreter aus Mexiko ist seinem Anwalt zufolge zu krank um anzureisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für ihn inzwischen einen internationalen Haftbefehl beantragt. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.
Quelle: n-tv.de
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