Hintergrund war ein Fall aus Rumänien: Ein Mann hatte gegen seinen früheren Arbeitgeber geklagt und warf ihm vor, seine Privatsphäre verletzt zu haben. Ihm wurde 2007 wegen privater Nachrichten gekündigt, die er über den Yahoo Messenger verschickt hatte.
In den vergangenen Jahren häuften sich Fälle, bei denen Mitarbeiter aufgrund von privater Kommunikation am Arbeitsplatz entlassen wurden. In Deutschland ist eine Überwachung am Arbeitsplatz zulässig – allerdings nur, wenn der Betriebsrat damit einverstanden ist. Zudem muss die Überwachung zweckmäßig sein und dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Ist eine private Nutzung des Internets ausdrücklich erlaubt, darf der Arbeitgeber nichts kontrollieren.
Das neue Urteil des EGMR ist für alle Länder rechtskräftig, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben. Deutschland zählt dazu.
Jutta Steinruck, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD im Europaparlament, hat Verständnis für das Urteil: „Die traditionellen Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit lösen sich mit der fortschreitenden Digitalisierung immer mehr auf.“ Aus diesem Grund müsste man im Einzelfall prüfen, ob der ordnungsgemäße Betrieb durch die Nutzung privater Nachrichtendienste gewährleitet ist. Unabhängig davon fordert Steinruck einen europaweit einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutz, der Persönlichkeitsrechte garantiert.
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