EU-Gericht - Spaniens Steuerregel für Real Madrid und Co legal

  26 Februar 2019    Gelesen: 729
EU-Gericht - Spaniens Steuerregel für Real Madrid und Co legal

Brüssel (Reuters) - Ein EU-Gericht hat die Steuervorteile in Spanien für Real Madrid, dem FC Barcelona und anderen Fußballclubs für rechtens erklärt.

Die von 1990 bis 2015 geltende Steuerreglung sei keine Form der staatlichen Beihilfe gewesen, urteilte das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg. Ein Beschluss der EU-Kommission sei damit nichtig. Das Urteil betreffe auch Athletic Bilbao und den FC Osasuna. Die EU-Kommission habe sich bei der Berechnung der angeblichen Finanzvorteile durch den spanischen Staat auf eine unzureichende Datenbasis gestützt und damit den “Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt”, erklärten die Richter des zweithöchsten europäischen Gerichts in der Begründung. Zudem sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, ob die strittigen Erleichterungen den Vereinen wirklich Vorteile verschafft haben.

Hintergrund ist die Entscheidung der Kommission in einem Beihilfeverfahren von 2016. Damals hieß es, dass Spanien einigen Fußballvereinen rechtswidrige Unterstützung gewährt habe, die es von den Vereinen zurückfordern müsse. Bei Athletic Bilbao, dem FC Barcelona und anderen habe die Beihilfe in einer Vorzugsbehandlung mit einer Körperschaftsteuer von 25 Prozent statt 30 Prozent bestanden. Die Kommission ging von überschaubaren Nachzahlungen von höchsten fünf Millionen Euro pro Club aus. Zwei der Fußballvereine hatten dagegen geklagt.


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