Lettland verliert vor EuGH im Streit um Suspendierung des Notenbank-Chefs

  27 Februar 2019    Gelesen: 800
Lettland verliert vor EuGH im Streit um Suspendierung des Notenbank-Chefs

Luxemburg (Reuters) - Lettland hat im Streit um die Suspendierung seines Notenbankchefs Ilmars Rimsevics vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten.

Das baltische Land habe mit dessen Entmachtung europäisches Recht verletzt, erklärte der EuGH am Dienstag. Lettland habe keine Beweise für die schweren Verfehlungen erbracht, die Rimsevics vorgeworfen wurden. Keines der vorgelegten Dokumente habe ausreichend Anhaltspunkte für die Anschuldigungen geliefert. Rimsevics war im Februar 2018 wegen Korruptionsvorwürfen vorläufig untersagt worden, sein Amt als oberster Währungshüter Lettlands weiterzuführen.

Um Euro-Notenbanken vor politischer Einflussnahme zu schützen, gelten für die Amtsenthebung eines Notenbank-Präsidenten besonders strenge Regeln. Daher sind die Luxemburger Richter zuständig, wenn es um entsprechende Beschlüsse geht. Die Europäische Zentralbank (EZB) und Rimsevics selbst hatten gegen die Suspendierung geklagt. Nach Aufassung der EZB ist der Notenbankchef faktisch seines Amtes enthoben worden, obwohl er noch nicht wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Zeitweise konnte Lettland sein Stimmrecht im EZB-Rat nicht ausüben, der über die Zinsen im Euro-Raum entscheidet.

Rimsevics wird unter anderem vorgeworfen, zur Zahlung von Schmiergeldern aufgefordert und diese auch angenommen zu haben. Nach früheren Angaben der lettischen Staatsanwaltschaft wurden unter anderem Bestechungsgelder von Anteilseignern des inzwischen abgewickelten Bankhauses Trasta Komercbanka gezahlt, dem 2016 im Zuge von Geldwäschevorwürfen die Lizenz entzogen wurde. Sie sollen unter anderem 2010 für eine Urlaubsreise auf die russische Halbinsel Kamtschatka aufgekommen sein. Rimsevics hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen.

Trotz des EuGH-Urteils ist es aber unwahrscheinlich, dass Rimsevics in sein Amt zurückkehren wird. Die Behörden haben seine Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. So darf er unter anderem das Land nicht verlassen. Vize-Gouverneurin Zoja Razmusa vertritt ihn inzwischen im EZB-Rat.


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