Ein Gericht in Tokio lehnte den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung ab. Sollte der frühere Nissan-Chef die Summe von umgerechnet 7,9 Millionen Euro hinterlegen können, müsste er auf freien Fuß gesetzt werden. Als weitere Bedingung hatte Ghosn akzeptiert, dass an seinem Haus eine Überwachungskamera installiert wird.
Im November war er wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und später angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ghosn zudem Veruntreuung vor. Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld.
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