Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen müsse höher bewertet werden als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Gericht gab damit unter anderem vier grünen Europa-Parlamentariern Recht. Sie hatten dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu den Studien verwehrte. Die Lebensmittelbehörde hatte die Geheimhaltung mit dem Schutz der finanziellen Interessen jener Unternehmen begründet, die die Untersuchungen vorgelegt hatten. Zu ihnen zählt auch das mittlerweile vom deutschen Pharmakonzern Bayer übernommene US-Unternehmen Monsanto. Gegen das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden, obwohl die Weltgesundheitsorganisation das Mittel zuvor als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen eingestuft hatte.
Tags: