Die meisten Tatverdächtigen bei Messerdelikten im Saarland heißen Michael, Daniel oder Andreas. Nur wenige deutsche Tatverdächtige haben zudem eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das hat eine Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD ergeben. Die Aussagen dürften damit anders ausfallen, als es die Partei erwartet hat.
Zum Hintergrund: Im vergangenen September veröffentlichte die Polizei eine Statistik zu Messerangriffen im Saarland. Daraus ging hervor, dass die meisten der 1490 Tatverdächtigen Deutsche (842) waren. Relativ gesehen waren auch viele Syrer (122) und Afghanen (36) vertreten. In 289 Fällen konnte der Angreifer nicht ermittelt werden. Die Zahlen beziehen sich auf einen Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. April 2018.
Die AfD wollte es aber noch genauer wissen und stellte an die Landesregierung eine kleine Anfrage: Wie viele der Deutschen hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft? Gibt es Häufungen bei den Vornamen? Darüber hatte zuerst die "Saarbrücker Zeitung" berichtet.
Die Kombination der Fragen legt die Vermutung nahe, dass die AfD mit vielen Menschen mit Migrationshintergrund rechnete: Aber diese mutmaßliche Erwartung erfüllte die Antwort der Landesregierung nun nicht.
Denn: Am häufigsten hießen die Täter Michael (24 Fälle), Daniel (22) oder Andreas (20). Und auch die übrigen Namen lassen nicht auf einen Migrationshintergrund schließen: Es folgen Sascha (15), Thomas (14), Christian, Kevin, Manuel, Patrick (je 13), David, Jens (je zwölf), Justin und Sven (je elf).
Außerdem hatte der deutsche Tatverdächtige in nur 14 der insgesamt 842 Fälle eine zweite Staatsangehörigkeit: die türkische (vier Fälle), die kasachische (drei), die syrische, die italienische (je zwei), die französische, die georgische oder die russische (je ein Fall).
Die Landesregierung weist allerdings auch darauf hin, dass es durchaus weitere Tatverdächtige mit doppelter Staatsangehörigkeit gibt. Um das allerdings im Detail herauszufinden, bräuchte es eine erneute händische und nicht nur eine automatisierte Auswertung. Darauf verzichtete die Landesregierung aufgrund des zu hohen Aufwands.
Eine Frage nach einer möglichen vorherigen Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen blieb zudem unbeantwortet - weil diese Daten in der polizeilichen Ermittlung nicht erhoben werden und eine mögliche Nacherhebung in vielen Fällen rechtlich nicht zulässig sei.
spiegel
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