Ukraine hebt Einreiseverbot für ORF-Korrespondenten auf

  12 April 2019    Gelesen: 929
Ukraine hebt Einreiseverbot für ORF-Korrespondenten auf

Die Ukraine hat das Anfang März 2019 verhängte Einreiseverbot für den Korrespondenten des österreichischen Rundfunks (ORF) wieder aufgehoben, meldet die Deutsche Presseagentur dpa.

Laut Informationen des ukrainischen Geheimdienstes SBU darf der Leiter des ORF-Hauptstadtbüros in Kiew, Christian Wehrschütz, wieder in das Land einreisen.

Die offiziellen Gründe für das Einreiseverbot waren – aus der Sicht von Kiew — illegale Grenzübergänge von Wehrschütz in das Konfliktgebiet im Donbass und ein illegales Überqueren der Grenze nach Russland von der Halbinsel Krim. 

Die Einwohner der Krim hatten sich bei einem Referendum 2014 mit überwältigender Mehrheit für die Wiedervereinigung mit Russland entschieden und gehören seitdem zu Russland.  

Die Ukraine erkennt diesen Aspekt nicht an und hat Wehrschütz deshalb beschuldigt, während Dreharbeiten auf der Schwarzmeerhalbinsel die Brücke zum russischen Festland betreten und damit aus ukrainischer Sicht unrechtmäßig die Grenze zu Russland übertreten zu haben.

Zudem hatte der SBU dem Journalisten vorgeworfen, dass er für seine Reportagen aus den von Kiew nicht kontrollierten Territorien im Donbass ukrainische Grenzposten umgangen haben soll und somit über keine direkten Genehmigungen des ukrainischen Grenzschutzes für die dortige Arbeit verfügt habe.

Wehrschütz ist allerdings der Ansicht, dass die ukrainische Seite in Wirklichkeit mit dem Inhalt der ORF-Reportagen unzufrieden sei.

So bezeichnete er die offiziellen Vorwürfe als „abstrus“ und teilte in einem Radio-Interview diesbezüglich mit: „Ich nehme an, dass die jetzige Führung der Ukraine eine Rechtfertigung sucht, um mich draußen zu halten, weil man mit kritischer Medienberichterstattung (…) nicht zufrieden ist.“

Die Anwälte des ORF-Korrespondenten reichten Klage gegen das Einreiseverbot für die Ukraine ein. 

Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz und Außenministerin Karin Kneissl sowie der ORF verurteilten diese Maßnahme.

Vor dem Einreiseverbot von Wehrschütz hatte Kiew vor allem Journalisten aus Russlanddie Einreise verwehrt. Nur in wenigen Fällen waren Journalisten aus anderen europäischen Ländern betroffen, deren Einreiseverbote teils schnell wieder aufgehoben wurden.

Der Konflikt im Osten der Ukraine zwischen der ukrainischen Staatsmacht und den selbsterklärten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ist auch nach knapp fünf Jahren nicht überwunden. 

Die ukrainischen Behörden hatten im April 2014 eine Kriegsoperation gegen die selbsterklärten Volksrepubliken begonnen, die nach dem Staatsstreich in der Ukraine im Februar 2014 ihre Unabhängigkeit verkündet hatten.

Laut UN-Angaben sind bei den Gefechten zwischen den verfeindeten Parteien bereits mehr als 10.000 Menschen ums Leben gekommen, darunter viele Zivilisten.

In der Ukraine findet am 21. April die Stichwahl um das Präsidentenamt zwischen dem amtierenden Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und dem Politneuling Wladimir Selenski statt. Im ersten Wahlgang hatte Selenski mit großem Abstand gewonnen. Für ihn stimmten rund 30 Prozent  der Wähler. Poroschenko erreichte knapp 16 Prozent.

sputniknews


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