Gröhe: Sterbehilfe gehört nicht zum ärztlichen Tun

  16 April 2019    Gelesen: 784
Gröhe: Sterbehilfe gehört nicht zum ärztlichen Tun

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Gröhe lehnt geschäftsmäßige Sterbehilfe ab.

Selbsttötungshilfe gehöre nicht zum ärztlichen Tun, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Dies gelte jedoch nicht für die Palliativmedizin, da sie nicht auf die Herbeiführung des Todes ausgerichtet sei. Ärzte sollten Hilfe beim Sterben und nicht zum Sterben leisten, meinte der ehemalige Gesundheitsminister. Es gebe Leitlinien für Mediziner bei der Sterbebegleitung. Deshalb sollte die Palliativmedizin vorangetrieben werden. Gröhe sprach sich zudem dagegen aus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber entscheidet, ob unheilbar Kranke Betäubungsmittel zur Selbsttötung erhalten können. Es sei ein völlig falscher Weg, dass eine Behörde zur Berufungsinstanz für eine staatliche Unterstützung von Selbsttötunghandlungen gemacht werde. 

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Anhängig sind unter anderem Verfassungsbeschwerden von schwer erkrankten Menschen sowie von Sterbehilfevereinen aus Deutschland und der Schweiz.


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