Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies sei aber nicht mehr gegeben. Damit scheiterte Böhmermann mit der Forderung, Kanzlerin Merkel zu verbieten, sein umstrittenes „Schmähgedicht“ auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan öffentlich als „bewusst verletzend“ zu bezeichnen. Merkel hatte wenige Wochen nach der Äußerung bereits Fehler im Umgang mit dem Text eingeräumt. Zudem hatte das Bundeskanzleramt angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen.
Weder die Kanzlerin noch Böhmermann waren vor Gericht erschienen; sie ließen sich durch Anwälte vertreten. Das Gedicht hatte vor drei Jahren das deutsch-türkische Verhältnis belastet.
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