Das Kanzleramt hat einem Medienbericht zufolge endgültig den Gesetzentwurf zur Grundsteuer von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gestoppt. Er werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, meldete die "Bild"-Zeitung (Donnerstag). Scholz müsse sich vor einer Kabinettsbefassung zunächst mit der CSU und der bayerischen Landesregierung einigen.
Scholz wolle sich nun am Freitag kommender Woche mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen und zudem mit vier Verfassungsexperten eine mögliche Öffnungsklausel ausloten, hieß es. Eine solche Klausel soll es Bayern ermöglichen, bei der Grundsteuer einen eigenen Weg zu gehen.
Bayern stellt sich quer
Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf schon im April verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.
Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.
t-online
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