„Vonovia“ ist Deutschlands größter Wohnungskonzern mit Sitz in Bochum. Seit vielen Jahren mehren sich gerichtliche Klagen, Mieter-Proteste gegen das Unternehmen und Kritik an dem Unternehmen. Der Vorwurf: Mieter würden abgezockt. Durch ungerechtfertigte oder intransparente Neben- und Betriebskosten, durch falsch berechnete oder undurchsichtige Forderungen oder einfach durch schlechten Service für die Mieterinnen und Mieter. Den Wohnungen angeschlossene Dienstleister wie Hausmeister-Service oder Havarie-Dienste sind nämlich meist über Finanz-Verzweigungen mit dem Vonovia-Konzern vernetzt. Gesteuert wird das Ganze mit neoliberaler Profit-Orientierung über ein beträchtliches Investment des umstrittenen US-Fonds „Blackrock“ in Vonovia. Die US-Holding hält über acht Prozent an der Wohnungsgesellschaft.
Jetzt hat ein Gericht in München einem Vonovia-Mieter Recht gegeben. „Deutschlands größter börsennotierter Wohnungskonzern hat am Münchner Amtsgericht eine Schlappe erlitten“, berichtete das „Handelsblatt“ vor wenigen Tagen. „Die Richter gaben an diesem Freitag einem Kläger in weiten Teilen Recht, der gegen die hohen Hauswartkosten in einer Betriebskostenabrechnungen (Aktenzeichen 461 C 21735/17) vor Gericht gezogen war. Dem Kläger steht jetzt die Rückzahlung eines Teils der Betriebskosten zu.“
Der Münchner Franz Obst hatte zuvor medienwirksam gegen Vonovia geklagt. Erstmals seien ihm 2013 Unstimmigkeiten aufgefallen, so das Blatt. „Dieser Posten der Nebenkostenabrechnung stieg damals im Vergleich zum Vorjahr von 20.000 auf 60.000 Euro an.“ 2013 habe der angeklagte Konzern „von externen Hausmeistern auf Objektbetreuer und Handwerker von Tochterfirmen des Konzerns umgestellt“, sagte der Kläger und Mieter dem „Handelsblatt“.
„Sein Verdacht: Vonovia verdient an den Kostensteigerungen. Nachdem sich die Lage auch mit dem Jahr 2014 nicht besserte, ging Obst gegen die Abrechnung vor. Nach mehrfachen Gesprächen und mit Unterstützung des Münchner Mietvereins erhielt Obst eine Aufstellung der Tätigkeiten, die der bei einer Tochtergesellschaft von Vonovia angestellte Objektbetreuer erbracht hatte. Was aber fehlte, war eine Aufschlüsselung über die Abrechnung der einzelnen Posten. Obst klagte.“ Und bekam jetzt Recht zugesprochen.
Zwar sei die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß, materiell aber nicht, begründeten die Amtsrichter ihr Urteil. In der Urteilsbegründung heiße es: „Die Beklagte hat nicht nachvollziehbar vorgetragen, wie sich die Gesamtkosten von 59.901,70 € ergeben“. Vonovia habe dem Mieter keine ausreichende Belegeinsicht gewährt. Diese Praxis selbst werde vom Gericht nicht gerügt. Bemängelt werde im Urteil, dass „dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde“. Es sei nicht ersichtlich, warum dies nicht möglich gewesen sei.
Vonovia habe das Urteil „mit Überraschung aufgenommen“, teilt ein Sprecher auf Anfrage des „Handelsblatts“ mit. Der Konzern sehe sich aber jedoch in mancher Praxis bestätigt. So habe das Gericht weder das verwandte IT-System noch die Tatsache beanstandet, dass die Tätigkeit der Objektbetreuer umlegbare Betriebskosten sind. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Das Gericht habe eine Berufung zugelassen. „Wir prüfen dies“, erklärte ein Vonovia-Sprecher.
Parallel zum Urteil in München gingen Ende April etwa 200 Bürgerinnen und Bürger in Kiel auf die Straße, um gegen Wohnungskonzerne wie Vonovia zu protestieren. „Rund 200 Protestler versammelten sich nach Angaben der Polizei zu der Demonstration unter dem Motto ‚Kommunale Wohnungen statt Vonovia & Co‘.“, berichteten dazu die „Kieler Nachrichten“.
„Nicht nur Vonovia enteignen: Entschädigungslos!“, stand auf einem Plakat der Demo. „Auf ihrem zweistündigen Marsch durch den Stadtteil ließen die Demonstranten ihrer Wut zumindest verbal freien Lauf“, so das norddeutsche Medium: „Attacke, Attacke! Vonovia ist Kacke!“ und „Ganz Kiel hasst Vonovia“ sollen die Demonstranten gerufen haben.
sputniknews
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