Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heißt.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte der Zeitung: „Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt etwa auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.“
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