Staatsanwaltschaft zu Strache-Video: Keine Anhaltspunkte für Vorliegen einer Straftat

  20 Mai 2019    Gelesen: 952
  Staatsanwaltschaft zu Strache-Video: Keine Anhaltspunkte für Vorliegen einer Straftat

Die Oberstaatsanwaltschaft Österreichs prüft, ob das veröffentlichte Skandal-Video von Ibiza strafrechtlich Relevantes enthält und somit Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus rechtfertigen würde. Nach einer ersten Prüfung ist es nicht der Fall, berichtet Ö1 unter Berufung auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Das, was bisher veröffentlicht wurde, reiche nicht für einen Anfangsverdacht, hieß es. „Konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat lassen sich daraus nicht gewinnen“, hieß es laut Ö1 in einer schriftlichen Stellungnahme. 

Damit werde derzeit auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weil das gesamte Videomaterial viel länger ist, sei die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beauftragt worden, das gesamte Material zu beschaffen. Das könnte aber schwierig werden, weil das Material durch das Redaktionsgeheimnis geschützt ist.

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Samstag die Koalition mit der FPÖ aufgekündigt und Neuwahlen angekündigt. Der Grund war ein heimlich gedrehtes Video aus dem Jahr 2017, das den bisherigen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in einem Gespräch mit einer angeblichen russischen Investorin zeigen soll. 

Das Video wurde vom „Spiegel” und von der „Süddeutschen Zeitung” verbreitet und zeigt Strache, wie er einer Frau im Gegenzug für angebliche Wahlkampfhilfe für die FPÖ künftig öffentliche Aufträge verspricht. Das mit versteckter Kamera gefilmte Video soll im Juli 2017 in einer Villa auf Ibiza aufgenommen worden sein.

Die angebliche Russin soll dabei angeboten haben, bei der österreichischen „Kronen Zeitung” als Investorin einzusteigen und Strache danach zu unterstützen. Die Opposition hatte sofort von dem größten politischen Skandal in Österreich in den letzten Jahren gesprochen und Neuwahlen gefordert.

In einer Presseerklärung sprach Strache von einer Schmutzkampagne: Er habe nichts Illegales getan, das Video sei inszeniert, niederträchtig und ein „gezieltes politisches Attentat“. Die angebliche Russin sei in Wirklichkeit ein Lockvogel aus Lettland gewesen. Dennoch bot Strache seinen Rücktritt als Vizekanzler an und will auch als FPÖ-Chef zurücktreten.

sputniknews


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