Gutachter lässt Heils Grundrente durchfallen

  30 Mai 2019    Gelesen: 474
Gutachter lässt Heils Grundrente durchfallen

Arbeitsminister Heil treibt sein Grundrentenprojekt mit Leidenschaft voran. Doch es läuft nicht gut. Erst verweigert das Kanzleramt dem Gesetzentwurf die Freigabe, nun kommt ein Rentenexperte zu dem Schluss, dass das vorgelegte Konzept verfassungswidrig ist.

Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplante Grundrente verstößt gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des Sozialrechtlers Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Universität Münster, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Steinmeyer, der laut dem Bericht schon mehrfach für Heils Ministerium und für die Rentenversicherung tätig war, schreibt in seinem vierseitigen Papier, der Gesetzentwurf zur Grundrente schieße „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“. Den Plänen fehle es außerdem „in verfassungswidriger Weise an der Zielgenauigkeit“.

Auftraggeber des Gutachtens ist die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), die von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird. Der Verein kritisiert seit längerem die Rentenpolitik der Großen Koalition.

In seinem Gutachten argumentiert der Rentenexperte, die Grundrente führe dazu, dass nicht mehr alle Arbeitnehmer und Rentner gleich behandelt würden. Sie würden für gleich hohe Beiträge unterschiedlich hohe Rentenansprüche erhalten. Dies sei zwar möglich, müsse aber vom Gesetzgeber mit dem Ausgleich konkreter Nachteile gerechtfertigt werden. Dies sehe das vorgelegte Konzept nicht vor.

Vermischung von Beitragssystem und Bedürftigkeit

Stattdessen werte der vorliegende Gesetzentwurf „pauschal die Entgeltpunkte für unterdurchschnittliche Einkommen auf“, schreibt Steinmeyer laut dem Medienbericht. Dies geschehe „ohne Rücksicht darauf, warum es zu diesen niedrigen Einkommen gekommen ist.“ Damit sei die Grundrente in der geplanten Form nicht zielgenau und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot von Artikel drei des Grundgesetzes.

Der Experte kritisiert außerdem, dass Minister Heil mit seinen Plänen das beitragsbezogene System der Rente teilweise umwandeln wolle in ein System, in dem es um die Bedürftigkeit bestimmter Personengruppen gehe. Das Vorliegen dieser Bedürftigkeit werde aber nicht konkret geprüft. „Das führt zu Pauschalierungen, die sich mit dem Gedanken des sozialen Ausgleichs nicht mehr rechtfertigen lassen, zumal andere Systeme zur Verfügung stehen“, schreibt Steinmeyer und fügt hinzu: „Es zeigt sich, dass eine Vermischung von Systemen zu Widersprüchlichkeiten führt, die die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreiten.“

Erst vor wenigen Tagen war das Arbeitsministerium mit seinen Grundrentenplänen auf Widerstand im Kanzleramt gestoßen. Kanzlerin Merkel hatte den Gesetzentwurf nicht für die Ressortabstimmung freigegeben.

Quelle: n-tv.de, mau


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