Einwanderungs-Gesetz für Fachkräfte beschlossen

  07 Juni 2019    Gelesen: 389
Einwanderungs-Gesetz für Fachkräfte beschlossen

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschlossen. Die Regelung soll eine erleichterte Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen. Zu Beginn der Debatte betonte Bundesinnenminister Seehofer, der Fachkräftemangel sei ein echtes Wachstumshindernis für die deutsche Wirtschaft.

Deshalb sei die Zuwanderung unzweifelhaft notwendig. Der SPD-Politiker Castellucci lobte, mit der Regelung könne die illegale Migration bekämpft werden. Seine Partei habe zwanzig Jahre lang für dieses Gesetz gestritten. Nun habe endlich auch die Union erkannt, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei. 

Die Grünen-Abgeordnete Polat kritisierte, ein echtes Einwanderungsgesetz müsse den Mensch in den Mittelpunkt stellen und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren. Der FDP-Abgeordnete Vogel bezweifelte, dass das Gesetz zu einer ausreichenden Zuwanderung von Fachkräften führen werde. Er forderte ein Punktesystem, wie es etwa Kanada, Neuseeland und Australien verwenden. Der AfD-Abgeordnete Springer warnte vor Lohndumping und Einwanderung in die Sozialsysteme. Der Linken-Politiker Hahn sagte, das Gesetz bediene einseitig die Interessen von Wirtschaftsverbänden.

Verschärfung des Asyl- und Abschieberechts

Zuvor hatte der Bundestag eine Verschärfung des Asyl- und Abschieberechts beschlossen. Polizei und Ausländerbehörden erhalten demnach mehr Befugnisse, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber besser durchsetzen zu können. 

Vorgesehen sind unter anderem eine Ausweitung der Abschiebehaft und eine Kürzung von Leistungen für bestimmte Asylbewerber. Innenminister Seehofer betonte, auf die Ausreisepflicht müsse auch die Ausreise folgen. Die Menschenrechte würden dabei keinesfalls mit Füßen getreten. Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionsvize Högl. 

Linke und Grüne hatten der Bundesregierung in der Debatte vorgeworfen, Europarecht und die Verfassung zu brechen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jelpke, warf der Großen Koalition vor, sich Rassisten anzubiedern. Die Grünen-Abgeordnete Polat betonte, das Grundgesetz gelte auch für abgelehnte Asylbewerber. FDP-Generalsekretärin Teuteberg kritisierte, das Hauptproblem – ein Zuständigkeitschaos zwischen Bund und Ländern – werde nicht angegangen. Der AfD-Abgeordnete Baumann wertete die Reformen als hohle Ankündigungen.

Protest Grüner Justizsenatoren

Die Justizsenatoren und -minister von Hamburg, Berlin und Thüringen äußerten sich ebenfalls kritisch. In einer gemeinsamen Erklärung der Grünen-Politiker Steffen, Behrendt und Lauinger heißt es, einige Regelungen in dem Gesetz verstießen gegen europäisches Recht. Konkret geht es um Maßnahmen, die es abgelehnten Asylbewerbern erschweren sollen, sich einer Abschiebung zu entziehen. Die Politiker kritisieren, dass ausreisepflichtige Familien mit Kindern in derselben Strafvollzugsanstalt wie Straftäter untergebracht werden könnten. Dies bedeute eine Abkehr vom Trennungsgebot. Die Länder-Ressortchefs kündigten an, im Rechtsausschuss des Bundestages eine Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss zu beantragen, um es, Zitat, „grundlegend zu überarbeiten.“

Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht unter anderem eine Ausweitung der Abschiebehaft und eine Kürzung von Leistungen für bestimmte Asylbewerber vor.


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