Mit der Vorlage aus dem Bundesjustizministerium soll eine EU-Richtlinie zum Jugendstrafrecht umgesetzt werden. Demnach sollen strafmündige Verdächtige unter 18 Jahren künftig bereits vor der ersten Vernehmung einen Anwalt bekommen. Dies ist bisher nur in bestimmten Fällen üblich. Mit der Regelung soll berücksichtigt werden, dass Jugendliche die Bedeutung ihrer Aussagen und die Tragweite von Strafverfahren weniger gut erfassen können als Erwachsene.
Tags: