Am Freitag ist die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ im Bundesgesetzblatt erschienen. Hersteller und Verleihfirmen können nun die nötigen Vorbereitungen treffen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das sind einige. Deshalb wird damit gerechnet, dass E-Tretroller frühestens im Juli in deutschen Städten zum Einsatz kommen.
Technische Vorgaben an die Hersteller
Laut der Verordnung dürfen E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren. Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben und dürfen nicht mehr als 55 Kilogramm wiegen. Zwei Bremsen und eine „helltönende Glocke“ sind Pflicht. Folgende Maße dürfen nicht überschritten werden: 70 Zentimeter in der Breite, 140 Zentimeter in der Höhe und 200 Zentimeter in der Länge.
Sind all diese Vorgaben erfüllt, kann der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis für sein Produkt beantragen. In der Vergangenheit wurden bereits E-Tretroller verkauft, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Sie können (und müssen) gegebenfalls nachgerüstet werden.
Pflichten für Fahrerinnen und Fahrer
Wer einen E-Tretroller nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung für den Roller abgeschlossen haben. Dies wird durch einen Versicherungsaufkleber angezeigt.
Er oder sie darf nicht auf Gehwegen fahren, sondern nur auf Radwegen oder – wo es keinen Radweg gibt – auf der Straße. Freihändig zu fahren oder sich an ein Auto anzuhängen, ist verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 70 Euro.
Wie viele E-Roller es werden könnten
Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) setzt darauf, dass sich die E-Scooter zu einer „echten Alternative zum Auto“ entwickeln – in Verbindung mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Roller gelten als Lösung, um die sogenannte letzte Meile von der Bus- oder Bahnhaltestelle zum Arbeitsplatz oder nach Hause zu überwinden. Die Regierung schätzt, dass jedes Jahr zwischen 30.000 und 150.000 Elektro-Tretroller in Betrieb genommen werden könnten. Etwa 80 Prozent davon privat, der Rest zum Beispiel von Lieferdiensten oder Touristikfirmen.
Aufruf zu Rücksicht im Straßenverkehr
In den vergangenen Monaten wurde vor allem darüber diskutiert, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch die leisen E-Tretroller gefährdet werden könnten. Deshalb entschied das Verkehrsministerium, ihren Gebrauch auf Gehwegen zu verbieten. Doch es gibt weiterhin Bedenken, dass die Zulassung der Scooter zu mehr Unfällen führen könnte.
Der ADAC appelliert deshalb an alle Teilnehmer im Straßenverkehr, Rücksicht zu nehmen. Vizepräsident Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Was wir derzeit besonders in unseren Großstädten erleben, ist immer häufiger nicht tragbar.“
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