Die gekippte Maut

  18 Juni 2019    Gelesen: 708
Die gekippte Maut

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die geplante PkW-Maut in Deutschland gestoppt. Die Richter halten die Maut für nicht vereinbar mit europäischen Recht.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie argumentieren die Richter?

Sie urteilen, eine solche Maut wäre gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend. Denn die Last der Abgabe läge allein bei ihnen. Außerdem würde eine Pkw-Maut gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt verstoßen. Der EuGH gab damit einer Klage von Österreich statt.

Das Urteil kam überraschend: Der Generalanwalt des EuGH hatte empfohlen, die Klage abzulehnen. Die Einschätzung ist für die Richter zwar nicht bindend, normalerweise folgen sie dem Schlussantrag aber. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie wird das Urteil bewertet?

Thüringens Ministerpräsident Ramelow von der Linkspartei begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe für Klarheit gesorgt. FDP-Chef Lindner sagte der Funke-Mediengruppe, Kosten und Nutzen hätten nie in einem angemessenen Verhältnis gestanden. Der Grünen-Europapolitiker Giegold twitterte, Dobrindts Maut gehöre auf den „Schrotthaufen der Geschichte“. Der SPD-Europapolitiker Wölken betonte, er freue sich gerade für die Grenzregionen.

Was war ursprünglich geplant?

Alle Halterinnen und Halter von in Deutschland zugelassenen Autos und Wohnmobilen sollten in Deutschland eine Jahresmaut zahlen. Die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, sollte für die Nutzung von deutschen Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. 

Die Preise wären von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs abhängig gewesen. Für eine Jahresvignetten sollten zwischen 16 Euro und maximal 130 Euro fällig werden. Deutsche Autofahrer und -fahrerinnen sollten aber zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Ausländische Fahrer sollten nur für die Nutzung der Autobahnen zahlen. Im Angebot sollten Jahres-, Monats- oder Zehn-Tages-Vignetten sein. Ausnahmen waren für Fahrzeuge vorgesehen, die im „öffentlichen Interesse“ genutzt werden, also etwa für Polizeiautos oder Krankenwagen.

Wer war für die Maut?

Die Maut war ein Herzensprojekt der bayerischen CSU. Die Schwesterpartei der Kanzlerinnenpartei CDU hatte das Projekt in der vorigen Großen Koalition mit der SPD durchgesetzt, beschlossen wurden die dazugehörigen Gesetze bereits 2015. Die EU-Kommission hatte daraufhin zunächs ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, es aber nach Änderungen der Mautregeln wieder eingestellt. Die damalige CDU-Chefin Merkel war anfangs nicht begeistert und hatte 2013 im TV-Wahlkampfduell noch gesagt: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben“. Später unterstützte sie das Vorhaben aber. 

Bundesverkehrsminister Scheuer, CSU, strebte den Start der Maut für Oktober 2020 an. Nach Abzug der Systemkosten sollten 500 Millionen Euro pro Jahr für Straßeninvestitionen übrig bleiben. Die Prognosen des Ministeriums werden von Kritikern aber angezweifelt.

Wer war dagegen?

Geklagt hatte zunächst nur Österreich, die Niederlande hatten sich der Beschwerde angeschlossen. Doch auch innerhalb Deutschlands gab es Gegner. Der ADAC zum Beispiel erkannte in einer Studie bereits eine „bedenkliche Ungleichbehandlung“ und wies darauf hin, dass die Kosten für die geplante Mauterhebung die Einnahmen von ausländischen Autofahrern wieder aufzehrten. Skepsis herrschte auch in Grenzregionen, zum Beispiel zwischen Saarbrücken, Luxemburg und Trier, wo täglich mehr als 250.000 Menschen grenzüberfreifend unterwegs sind.

Deutschlandfunk


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