Gemeinsamer Kampf gegen den Terror

  26 Januar 2016    Gelesen: 568
Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
Justiz und Polizei in der EU sollen künftig stärker kooperieren. Die Kommission dringt darauf, dass die Behörden mehr Informationen über Verdächtige einholen können als bisher. Für den EU-Vorschlag gibt es viel Lob.
BrüsselRichter, Staatsanwälte und die Polizei sollen künftig mit wenigen Klicks EU-weit nach Vorstrafen von Verdächtigen suchen können. Neue Zugriffsrechte auf das sogenannte Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) sollen den nationalen Justizbehörden die Suche nach Straftaten in anderen EU-Mitgliedsstaaten erleichtern, wie ein Vorschlag der EU-Kommission vorsieht.

Während bisher in ECRIS nur Einträge von europäischen Staatsbürgern gezeigt wurden, sollen dort künftig auch Straftaten von Nicht-EU-Bürgern aufgelistet werden. Fingerabdrücke gehören dann ebenfalls zum übermittelten Datensatz, um effektiver gegen gefälschte Ausweise vorzugehen.

Die EU-Kommission reagiert mit ihrem Entwurf auf die Anschläge in Paris vom November. „ECRIS spielt bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten eine wichtige Rolle, da die Mitgliedstaaten damit Informationen über Vorstrafen im gesamten EU-Gebiet austauschen können“, betonte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln war in Deutschland ebenfalls der Ruf nach mehr Sicherheit laut geworden.

Der Brüsseler Vorschlag erhielt viel Lob vom Europäischen Parlament. Die EU-Parlamentarierin Birgit Sippel (SPD) sagte dem Handelsblatt: „Einen tatsächlichen Mehrwert für die Arbeit von Polizei und Justiz können wir nur erreichen, wenn die Mitgliedstaaten diese Ausweitung zügig in nationales Recht umsetzen.“

Auch Jan Philipp Albrecht, Europaabgeordneter für die Grünen, hält den Ausbau von ECRIS für richtig. Zugleich betonte er, dass eine Ausweitung auf Nicht-EU-Personen nicht ausreiche: „Die Behörden der EU-Länder müssen endlich verpflichtet werden, ihre Informationen umfassend mit den EU-Agenturen zu teilen.“

Das Europäische Strafregisterinformationssystem funktioniert wie eine Suchmaschine: Seit 2012 können Richter, Staatsanwälte und in bestimmten Fällen auch die Polizei die nationalen Behörden eines Mitgliedsstaates fragen, ob bei diesen bereits Straftaten von einem EU-Bürger registriert sind. In Deutschland haben Polizeibeamte keinen direkten Zugriff auf ECRIS: Ihre Anfragen müssen zunächst an das Bundeszentralregister, das zum Bundesamt für Justiz gehört, geschickt werden.

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