Der 45-Jährige Stephan E. war zuvor mit einem Hubschrauber zur Bundesanwaltschaft (GBA) gebracht worden. Von dort wurde er zum BGH gefahren.
E. sitzt bereits aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkten Haftbefehls in U-Haft. Nachdem die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen hat, muss dieser Haftbefehl durch einen vom GBA beantragten und von einem BGH-Ermittlungsrichter erlassenen Haftbefehl ersetzt werden. Dafür ist eine Vorführung notwendig und E. muss persönlich gehört werden.
Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 2. Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses im hessischen Wolfhagen-Istha mit einem Kopfschuss ermordet worden. Die Bundesanwaltschaft stuft das Verbrechen als rechtsextremes Attentat ein.
Lübcke war ein Befürworter von Merkels Flüchtlingspolitik. Mit seinen Äußerungen im Jahr 2015 sorgte er für viel Aufsehen: „Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen”, hatte er damals gesagt. Diese Aussage zog heftige Reaktionen nach sich.
sputniknews
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